Stowarzyszenie Gmin Polskich Euroregionu
„Pro Europa Viadrina”

Ankündigung zur 4. Annahme der Anträge im Rahmen Kleinprojektfonds INTERREG VIA Brandenburg-Polen 2021-2027

Print Friendly Version of this pagePrint Get a PDF version of this webpagePDF

Ankündigung zur 4. Annahme der Anträge im Rahmen Kleinprojektfonds INTERREG VIA Brandenburg-Polen 2021-2027

 

Der Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion PRO EUROPA VIADRINA“ gibt die Antragsannahme für grenzüberschreitende Projekte bekannt, die in Zusammenarbeit von einem polnischen und einem deutschen Partner in folgendem Ziel durchgeführt werden:


Spezifisches Ziel 6.3 "Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern"


Frist für die Antragsannahme:

Die Antragsannahme beginnt am 20.11.2025 und endet am 30.12.2025. um 15:30 Uhr (maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail).


Antragstellung:

Die Anträge mit den erforderlichen Anlagen werden ausschließlich in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse: projekt@euroregion-viadrina.pl  eingereicht.

An eine andere E-Mail-Adresse gesendete Anträge werden nicht registriert.

Die Antragsfelder müssen in polnischer und deutscher Sprache ausgefüllt werden. Der Inhalt in beiden Sprachen muss gleich sein.

Unterlagen zur Antragstellung gibt es HIER


Wer kann die Förderung bekommen:

Antrags- bzw. teilnahmeberechtigte Partner:

Projektpartner können juristische Personen sowie organisatorische Einheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen.

Vor allem:

  1. Einheiten der staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltung, Verbände dieser Einheiten und deren nachgeordnete Institutionen
  2. Eine Einrichtung des öffentlichen Rechts des privaten Rechts
  3. Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Sozial- und Wirtschaftspartnerorganisationen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht
  4. Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) wenn die polnischen und deutschen Mitglieder haben


Im Rahmen dieser Antragsannahme  gelten folgende Sonderbedingungen

  1. Der maximale beantragte Projektförderbetrag aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beträgt 15 000 EUR.
  2. Der Beginn für die Projektdurchführung darf nicht vor dem 02.01.2026 erfolgen.
  3. Der Abschluss für die Projektdurchführung darf nicht nach dem 31.12.2026 erfolgen


Geplante verfügbare Mittel in der Antragsannahme: ca. 500.000 EUR


Fördergebiet:

auf polnischer Seite: die Landkreise Gorzowski, Miedzyrzecki, Słubicki, Strzelecko-Drezdenecki, Sulęciński,  sowie die Stadt Gorzów Wielkopolski
auf deutscher Seite: Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie Stadt Frankfurt (Oder).


Zuständige E-Mail-Adresse, um die Anträge in elektronischer Form im spezifischen Ziel 6.3. einzureichen, ist:

E-Mail: projekt@euroregion-viadrina.pl  

(An eine andere E-Mail-Adresse gesendete Anträge werden nicht registriert).

Stowarzyszenie Gmin Polskich Euroregionu „Pro Europa Viadrina”
Gorzów Wlkp.
Tel: 095 735 84 47


Versandart der Anträge:

Die Anträge mit den erforderlichen Anlagen sind an die in der Ankündigung angegebenen E-Mail-Adresse: projekt@euroregion-viadrina.pl  ordnungsgemäß mit den  nachstehenden Dokumenten einzusenden:

  • die eingescannten Dokumente sollen mit folgenden Dateibezeichnung versendet werden: ANTRAG, KOSTENPLAN, ANLAGEN, ANGEBOTE
  • ANHANG Nr. 1 (KOSTENPLAN) – soll zusätzlich eine editierbare Version (EXCEL) beigefügt werden
  • ANLAGEN– Jede Anlage sollte im Titel eine entsprechende Nummer und Name enthalten, wie im Antragsformular im Punkt 14 angegeben wurde.
  • ANGEBOTE - Jedes Angebot sollte im Dateinamen die gleiche Nummer haben wie die betreffende Kostenposition (gemäß Anhang Nr. 1/ Kostenplan), um eine Identifizierung vor dem Öffnen des Dokuments zu ermöglichen.

Der Eigenbeitrag muss mindestens 20 % der gesamten förderfähigen Kosten des beantragten Projekts betragen.

Die Angebote zu jeder Kostenposition sollten in separaten Dateien gescannt oder gespeichert werden.

Die Antragsunterlagen mit den oben genannten Dokumenten sortiert in Ordnern abzulegen, ein Beispiel finden Sie HIER


Bevor Sie einen Antrag stellen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Die Förderfähigkeit von Projekten und die Regeln für die Einreichung von Anträgen sind in der Umsetzungsrichtlinie für den Kleinprojektefonds im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027 in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
  • Vor der Einreichung eines Antrags wird empfohlen, die Projektidee mit den zuständigen Mitarbeitern der Euroregion zu besprechen.
  • Projektaktivitäten können auf eigenes Risiko ab dem Datum der Einreichung des Antragsformulars durchgeführt werden, gemäß den Bestimmungen der Umsetzungsrichtlinien für KPF-Antragsteller.
  • Der Antragsteller bestätigt, dass bei der Entwicklung des Projekts und der Festlegung des Kostenplans (Pauschalbetrag) die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Ausgaben beachtet wurden.
  • Zusammen mit dem Antrag reicht der Antragsteller einen detaillierten Kostenplan (Anlage Nr. 1 zum Antrag) ein. Im Falle der Kostenkategorien KK 4 (Kosten für externe Experten und Dienstleistungen) und KK 5 (Ausrüstungskosten) sind bei Ausgaben über 1.000 EUR mind. 3 dokumentierte Preisvergleiche oder Nachweise der Marktrecherche einzureichen.
    Bei Ausgaben bis zu einem Betrag von 1.000 EUR brutto sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Sparsamkeit ebenso einzuhalten. Die Euroregionen bewerten die Kostenpositionen (Ausgaben) auf der Grundlage eines fachlichen Urteils. In begründeten Fällen sind auf Nachfrage dokumentierte Preisvergleiche, Nachweise der Marktanalyse oder entsprechende Erklärungen vorzulegen.
  • Die Projektumsetzung erfolgt auf eigenes Risiko bis zum Abschluss des Fördervertrages.
  • Die Einreichung eines Antrags im Rahmen der Klein-Projekte-Fonds verursacht keine Rechtsansprüche gegenüber der Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion „Pro Europa Viadrina“ und ist keine Zusicherung der Gewährung von EFRE-Mitteln in Höhe eines bestimmten Pauschalbetrages.
  • Nach der Gewährung der Förderung werden die Bedingungen für die Verwendung der Mittel und die Abrechnungsregeln in den Fördervertrag aufgenommen. In dem Fördervertrag werden das zu erreichende Projektergebnis, die Form der Dokumentation des Projektergebnisses,  Fristen/Aktivitäten sowie die Höhe der Projektmitfinanzierung aus dem EFRE (Pauschalbetrag) bezogen auf das Projektergebnis festgelegt sowie weitere Pflichten des Antragsstellers (z. B. im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit).
  • Bei der Durchführung von Projekten auf eigenes Risiko soll der Antragsteller die Voraussetzungen für die Öffentlichkeitsarbeit gemäß der Umsetzungsrichtlinie für Antragsteller erfüllen (Punkt 9 die Öffentlichkeitsarbeit).

Das Projekt kann erst nach Unterzeichnung des Fördervertrags abgerechnet werden.


Alle Informationen zum Kleinprojektfonds (im SZ 6.3. Zusammenarbeit) Interreg VI A erhalten Sie von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle der ER PEV

Elżbieta Karmazyn – Kierownik Zespołu/ Teamleiter
karmazyn@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w.34

Julita Lewandowska - Zastępca Kierownika/ 1.Stelvertreter Teamleiter
lewandowska@euroregion-viadrina.pl +48 735 84 47 w.38

Aleksandra Chudzik – Główna Księgowa/ Buchhalterin
chudzik@euroregion-viadrina.pl +48 735 84 47 w. 33

Marcin Guła
gula@euroregion-viadrina.pl +48 735 84 47 w. 35

Magdalena Modrzewska – Chaciej
chaciej@euroregion-viadrina.pl +48 735 84 47 w.32

Piotr Boboryk
boboryk@euroregion-viadrina.pl + 48 735 84 47 w. 38


Geltende Dokumente: 

  1. Kooperationsprogramm INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027
  2. Programmhandbuch INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027
  3. Umsetzungsrichtlinie für den Kleinprojektefonds (KPF) der Euroregionen PRO EUROPA VIADRINA und Spree-Neiße-Bober im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027

 

Bewerbungsunterlagen: ( Fassung von 20.11.2025 r.):

  1. Antragsformular mit Anlagen ( Fassung von 20.11.2025 r.):
    a. Kostenplan
    b. Beihilferelevante Erklärung
    c. Staatliche Beihilfe- Selbstüberprüfung
    d. Partnerschaftserklärung
    e. Begründung zu den einzelnen Kostenpositionen (gemäß Punkt 6.3- der KPF Richtlinien)
    f. Erklärung zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union
    g. Bei Vereinen / Verbände –ein Auszug aus dem Vereinsregister nicht älter als 3 Monate.
    h. Satzung ggf. Nachweis über steuerrechtliche Begünstigung nach § 51 ff. Abgabenordnung
  2. Teilnehmerliste
  3. Förderhinweis- Beispiel

 

 

 

  • Newsletter

    Zapisz się do Newsletter i bądź na bieżąco z nowościami w Euroregionie PRO EUROPA VIADRINA

  • Euroregion PRO EUROPA VIADRINA