Ankündigung zur 2. Annahme der Anträge im Rahmen Kleinprojektfonds INTERREG VIA Brandenburg-Polen 2021-2027
Der Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion PRO EUROPA VIADRINA“ gibt die Antragsannahme für grenzüberschreitende Projekte bekannt, die in Zusammenarbeit von einem polnischen und einem deutschen Partner in folgendem Ziel durchgeführt werden:
Spezifisches Ziel 6.3 "Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern"
Frist für die Antragsannahme
Die Antragsannahme beginnt am 27.01.2025 und endet am 28.02.2025 (maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail) und gilt für Projekte, deren Umsetzung frühestens mit dem Datum der Antragseinreichung an die E-Mail-Adresse: projekt@euroregion-viadrina.pl beginnt und spätestens am 15.04.2025 endet.
Antragstellung :
Die Anträge mit den erforderlichen Anlagen werden ausschließlich in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse: projekt@euroregion-viadrina.pl eingereicht.
Die Antragsfelder müssen in polnischer und deutscher Sprache ausgefüllt werden. Der Inhalt in beiden Sprachen muss gleich sein.
Unterlagen zur Antragstellung gibt es ( HIER )
Wer kann die Förderung bekommen
Antrags- bzw. teilnahmeberechtigte Partner
Projektpartner können juristische Personen sowie organisatorische Einheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen.
Vor allem:
- Einheiten der staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltung, Verbände dieser Einheiten und deren nachgeordnete Institutionen
- Eine Einrichtung des öffentlichen Rechts des privaten Rechts
- Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Sozial- und Wirtschaftspartnerorganisationen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht
- Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) wenn die polnischen und deutschen Mitglieder haben
Höhe der Förderung:
Der Maximalwert der Projektförderung beträgt 15.000 Euro.
Geplante verfügbare Mittel in der Antragsannahme: 100.000 EUR
Fördergebiet
auf polnischer Seite: die Landkreise Gorzowski, Miedzyrzecki, Słubicki, Strzelecko-Drezdenecki, Sulęciński (ohne die Gemeinde Torzym) sowie die Stadt Gorzów Wielkopolski
auf deutscher Seite: Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie Stadt Frankfurt (Oder).
Die für das spezifische Ziel 6.3 zutreffende E-Mail-Adresse, um die Anträge in elektronischer Form einzureichen, ist:
E-Mail: projekt@euroregion-viadrina.pl
Stowarzyszenia Gmin Polskich Euroregionu „Pro Europa Viadrina”
Gorzów Wlkp.
Tel: 095 735 84 47
Versandart der Anträge:
Die Anträge mit den erforderlichen Anlagen sind an die in der Ankündigung angegebene E-Mail-Adresse: projekt@euroregion-viadrina.pl ordnungsgemäß mit den nachstehenden Dokumenten einzusenden:
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die eingescannten Dokumente sollen mit folgenden Dateibezeichnung versendet werden: ANTRAG, KOSTENPLAN, ANLAGEN, ANGEBOTE
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ANHANG Nr. 1 (KOSTENPLAN) – soll zusätzlich in einer editierbaren Version (EXCEL) beigefügt werden.
- ANGEBOTE - Jedes Angebot sollte im Dateinamen die gleiche Nummer haben wie die betreffende Kostenposition (gemäß Anhang Nr. 1/ Kostenplan), um eine Identifizierung vor dem Öffnen des Dokuments zu ermöglichen.
Die Angebote zu jeder Kostenposition sollten in separaten Dateien gescannt oder gespeichert werden.
Die Antragsunterlagen mit den oben genannten Dokumenten sortiert in Ordnern abzulegen, ein Beispiel finden Sie hier
Achtung! Die Antragstellung erfolgt mit folgenden besonderen Bedingungen:
- Vor der Einreichung eines Antrags wird empfohlen, die Projektidee mit den zuständigen Mitarbeitern der Euroregion zu besprechen.
- Projektaktivitäten können auf eigenes Risiko ab dem Datum der Einreichung des Antragsformulars durchgeführt werden, gemäß den Bestimmungen der Umsetzungsrichtlinien für KPF-Antragsteller.
- Der Antragsteller bestätigt, dass bei der Entwicklung des Projekts und der Festlegung des Kostenplans (Pauschalbetrag) die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Ausgaben beachtet wurden.
- Zusammen mit dem Antrag reicht der Antragsteller einen detaillierten Kostenplan (Anlage Nr. 1 zum Antrag) ein. Die Kostenschätzung erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit sowie nach Marktpreisen. Der Antragsteller muss entsprechende Belege und Nachweise über Marktkenntnisse vorlegen (z. B. Nachweise von Vergleichen und Marktforschungen, Ausdrucke von Websiten, Angebote von Unternehmen etc.).
- Die Projektumsetzung erfolgt auf eigenes Risiko bis zum Abschluss des Fördervertrages.
- Die Einreichung eines Antrags im Rahmen der Klein-Projekte-Fonds verursacht keine Rechtsansprüche gegenüber der Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion „Pro Europa Viadrina“ und ist keine Zusicherung der Gewährung von EFRE-Mitteln in Höhe eines bestimmten Pauschalbetrages.
- Nach der Gewährung der Förderung werden die Bedingungen für die Verwendung der Mittel und die Abrechnungsregeln in den Fördervertrag aufgenommen. In dem Fördervertrag werden das zu erreichende Projektergebnis, die Form der Dokumentation des Projektergebnisses, Output- und Ergebnisindikatoren, Fristen/Aktivitäten sowie die Höhe der Projektmitfinanzierung aus dem EFRE (Pauschalbetrag) bezogen auf das Projektergebnis festgelegt sowie weitere Pflichten des Antragsstellers (z. B. im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit).
- Bei der Durchführung von Projekten auf eigenes Risiko soll der Antragsteller die Voraussetzungen für die Öffentlichkeitsarbeit gemäß der Umsetzungsrichtlinie für Antragsteller erfüllen (Punkt 9 die Öffentlichkeitsarbeit).
Das Projekt kann erst nach Unterzeichnung des Fördervertrags abgerechnet werden.
Alle Informationen zum Kleinprojektfonds (im SZ 6.3. Zusammenarbeit) Interreg VI A erhalten Sie von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle der ER PEV:
Elżbieta Karmazyn – Kierownik Zespołu/ Teamleiter
karmazyn@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w.34
Julita Lewandowska - Zastępca Kierownika/ 1.Stelvertreter Teamleiter
lewandowska@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w.38
Aleksandra Chudzik - Główna Księgowa/ Buchhalterin
chudzik@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w.33
Marcin Guła
gula@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w. 35
Magdalena Modrzewska – Chaciej
chaciej@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w.32
Piotr Boboryk
boboryk@euroregion-viadrina.pl + 48 95 735 84 47 w. 38
Geltende Dokumente:
- Kooperationsprogramm INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027
- Programmhandbuch INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027
- Umsetzungsrichtlinie für den Kleinprojektefonds (KPF) der Euroregionen PRO EUROPA VIADRINA und Spree-Neiße-Bober im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027
Bewerbungsunterlagen:
- Antragsformular mit Anlagen (ZIP):
a. Kostenplan
b. Beihilferelevante Erklärung
c. Staatliche Beihilfe- Selbstüberprüfung
d. Partnerschaftserklärung
e. Begründung zu den einzelnen Kostenpositionen (gemäß Punkt 6.3- der KPF Richtlinien)
f. Erklärung zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union
g. Bei Vereinen / Verbände –ein Auszug aus dem Vereinsregister nicht älter als 3 Monate.
h. Satzung ggf. Nachweis über steuerrechtliche Begünstigung nach § 51 ff. Abgabenordnung - Teilnehmerliste
- Förderhinweis- Beispiel